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Veränderte Aufgaben im Betrieb

QCG: Was Arbeitgeber für ihre Planung wissen sollten.

Eine Aufgabe in Ihrem Betrieb verändert sich: neue Technik, ein neues Verfahren, veränderte Anforderungen — und die Beschäftigten, die diese Aufgabe tragen, brauchen dafür neues Können. Für genau diese Lage öffnet das Qualifizierungschancengesetz Arbeitgebern die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten. Sie beschreiben Anlass und Zielgruppe, wir liefern die Angaben zur Maßnahme, die Agentur für Arbeit prüft Ihr Vorhaben am konkreten Fall.

Eine Pflegedienstleiterin und ihre Stellvertretung bereiten an einem Wandbildschirm das Qualifizierungsvorhaben ihres Teams vor.
  • Sie sprechen als Arbeitgeber mit der Agentur für Arbeit
  • Prüfung vor Beginn der Maßnahme
  • Die Angaben zu Ihrer Maßnahme liefern wir

Ausgangslage

Was mit QCG gemeint ist

In Ihrem Betrieb verändern sich Aufgaben durch Technologie, Verfahren oder Marktanforderungen — und die Menschen, die sie ausführen, sollen mitwachsen. Genau dieser Wandel ist der Anlass des Gesetzes.

Daraus folgt, worauf eine Prüfung schaut: auf die Veränderung der Tätigkeit und darauf, ob die geplante Qualifizierung darauf antwortet.

Für Ihre Vorbereitung heißt das: Beschreiben Sie zuerst den Anlass — welche Tätigkeit sich verändert und wer sie heute ausführt —, dann die Maßnahme. Diese Reihenfolge gehen wir mit Ihnen im Vorgespräch durch, bevor Sie die Agentur für Arbeit ansprechen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Betrieb, Person und Maßnahme

Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt; die Agentur für Arbeit prüft sie am konkreten Vorhaben. Die folgenden Punkte zeigen, welche Fragen dabei eine Rolle spielen — die verbindliche Auskunft dazu gibt die Agentur für Arbeit.

Wir gehen diese Punkte mit Ihnen durch, bevor Sie eine Maßnahme festlegen — Punkt für Punkt an Ihrem Vorhaben, mit den offenen Klärungen und den Angaben zur Maßnahme, die Sie ins Gespräch mitnehmen. Die Förderentscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit.

  • Situation der Person und Veränderung ihrer Tätigkeit
  • Art, Umfang und Inhalt der geplanten Weiterbildung
  • Formale Anforderungen an Träger und Durchführung der Maßnahme
  • Betriebliche Rahmenbedingungen, unter anderem die Betriebsgröße
  • Zeitpunkt: Prüfung vor Beginn der Maßnahme

Ablauf

Wie Arbeitgeber das Verfahren vorbereiten

Der Ablauf ist eine Abfolge von Klärungen. Wer sie in dieser Reihenfolge führt, spart im Gespräch mit der Agentur für Arbeit Zeit.

  1. Anlass und Zielgruppe beschreiben

    Welche Tätigkeiten verändern sich, welche Personen betrifft das, und welche Aufgabe sollen sie danach übernehmen?

  2. Maßnahme auswählen und prüfen

    Passt die Weiterbildung inhaltlich zur beschriebenen Veränderung, und erfüllt sie die formalen Anforderungen an Träger, Umfang und Durchführung?

  3. Angaben zur Maßnahme zusammenstellen

    Inhalte, Umfang, Ablauf, Nachweise und Durchführung. Diese Angaben liefern wir; sie sind die Grundlage des Gesprächs.

  4. Gespräch mit der Agentur für Arbeit führen

    Der Arbeitgeber ist hier der Ansprechpartner. Die Agentur für Arbeit prüft das Vorhaben nach ihren Regeln und trifft die Förderentscheidung.

  5. Nach der Entscheidung planen

    Lernzeit, Vertretung und Termine vereinbaren Sie im Betrieb. Wir planen die Qualifizierung so, dass sie auch ohne Förderung trägt.

Anwendungsfälle

Welche Weiterbildung gefördert werden kann

Sechs Lagen, in denen eine Prüfung in Betracht kommt. Ob sie in Ihrem Fall trägt, prüft die Agentur für Arbeit am konkreten Vorhaben.

  • Aufgaben verändern sich durch Technologie oder Prozesse

    Die Tätigkeit bleibt, ihre Anforderungen ändern sich — ein Anlass, für den das Instrument geschaffen wurde.

  • Wechsel in angrenzende oder höherwertige Rollen

    Beschäftigte sollen eine andere Rolle übernehmen, für die fachliche Kompetenzen fehlen.

  • Ein Berufsabschluss soll nachgeholt werden

    Abschlussorientierte Weiterbildung folgt eigenen Voraussetzungen und eigener Dauer.

  • Mehrere Beschäftigte mit vergleichbarem Bedarf

    Für sie kommt ein Sammelantrag in Betracht, der die Einzelanträge zusammenfasst.

  • Neu eingestellte Beschäftigte nach Arbeitsbeginn

    Nach Beginn des Arbeitsverhältnisses kann ein umfangreicherer Bildungsweg für die Zielrolle geprüft werden — vor der Einstellung gelten andere Instrumente.

  • Personaldienstleister: Einsatzmöglichkeiten erweitern

    Übertragbare Qualifikation kann das Einsatzspektrum verbreitern. Aus einer einsatzfreien Zeit folgt für sich genommen keine Förderfähigkeit.

Förderwege

Vom QCG-Begriff zur konkreten Beschäftigtenqualifizierung

Das Gesetz ist der Rahmen; die Verfahren darunter unterscheiden sich. Welcher Weg trägt, hängt von der Zahl der Beschäftigten, vom Bildungsziel und von der Ausgangslage Ihres Betriebs ab.

Der vierte Weg ist ein eigenständiges Instrument mit eigenen Voraussetzungen und eigener Kostenverteilung; wir ordnen ihn deshalb getrennt ein und führen ihn auf einer eigenen Seite.

  • Individuelle Förderung einzelner Beschäftigter
  • Sammelantrag für mehrere vergleichbare Beschäftigte
  • Abschlussorientierte Weiterbildung
  • Qualifizierungsgeld als eigenes Instrument bei strukturellem Wandel

Zuständigkeit

Wo die Entscheidung liegt und was wir dafür liefern.

Förderhöhen, Prozentsätze und Fristen sind gesetzlich geregelt und ändern sich. Die verbindliche Zahl für Ihr Vorhaben nennt Ihnen die Agentur für Arbeit — wir halten mit Ihnen fest, welche Angaben Sie dort erfragen und welche Unterlagen Sie dafür mitnehmen.

Verbindliche Auskunft zu Voraussetzungen, Umfang und Verfahren gibt die Agentur für Arbeit. Die arbeits- und sozialrechtliche Prüfung Ihres Vorhabens liegt bei Ihrer Rechtsberatung.

Eine betriebliche Einarbeitung und eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Unterweisung erfüllen die Voraussetzungen nicht. Die Weiterbildung geht darüber hinaus — diese Grenze klären wir mit Ihnen, bevor die Auswahl steht.

  • Die Förderentscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit
  • Ein Ansprechpartner für Auswahl, Angaben und Nachweise Ihrer Maßnahme
  • Verweis auf die zuständige Stelle für die verbindliche Auslegung
  • Fachliche Verantwortung: Förderexperte der OneCampus Group — Prüfung quartalsweise
  • Aktuelle Fördersätze und Bedingungen: Übersicht der Bundesagentur für Arbeit

Was Arbeitgeber zum Qualifizierungschancengesetz fragen.

Das Gesetz knüpft an die Situation der Person und an die Art der Weiterbildung an — unter anderem daran, ob vorhandene Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder ob eine Anpassung an veränderte Anforderungen ansteht. Ob eine konkrete Person dazu zählt, prüft die Agentur für Arbeit.

Wissen

Weiterführende Fachbeiträge

  • Beitrag

    Weiterbildung in der Zeitarbeit: QCG einordnen

    Die Anwendung des Instruments in der Arbeitnehmerüberlassung — Rollen, Zeitfenster, Gruppenlogik.

  • Beitrag

    Sammelantrag für Beschäftigtenqualifizierung

    Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf eines Gruppenantrags.

  • Beitrag

    Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung

    Lernzeit und Lehrgangskosten sind zwei getrennte Förderbestandteile.

Welche Tätigkeit verändert sich in Ihrem Betrieb?

Beschreiben Sie uns den Anlass und die Zielgruppe — wir ordnen ein, welche Qualifizierung dazu passt und welche Angaben Sie für das Gespräch mit der Agentur für Arbeit brauchen. Stand der Angaben: 24.08.2026. Rechtslage und Bedingungen ändern sich; für Ihr Vorhaben zählt die Auskunft der zuständigen Agentur für Arbeit.

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