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OneCampus Group

Tätigkeiten verändern sich dauerhaft

Qualifizierung im Wandel: Passt Qualifizierungsgeld?

Ein Verfahren löst ein anderes ab, eine Anlage arbeitet künftig anders, ein Tätigkeitsfeld verändert sich dauerhaft — und Sie wollen die neue Aufgabe mit den Beschäftigten besetzen, die Ihren Betrieb kennen. Das Qualifizierungsgeld gleicht dabei einen Teil des Entgelts aus, das während einer längeren Weiterbildung ausfällt. Wir bringen Ihr Bildungsvorhaben in die Form, die die zuständige Stelle prüft: Ausgangslage, betriebliche Regelung, Umfang und Träger.

Einordnung

Welchen Anlass Qualifizierungsgeld abdeckt

Die Veränderung zeigt sich zuerst an der Arbeit selbst: Eine Software übernimmt Routinen, ein Produkt läuft aus, eine Linie stellt auf ein neues Verfahren um. Die Beschäftigten, die diese Tätigkeiten heute ausüben, kennen Ihre Abläufe, Ihre Anlagen und Ihre Kunden — und sollen die Aufgabe übernehmen, die daraus entsteht. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an genau diese Gruppe: Die Weiterbildung soll eine nachhaltige Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen.

Zwei benachbarte Lagen führen auf andere Wege: Bei einem einzelnen Qualifizierungsvorhaben ohne strukturellen Wandel greift die reguläre Beschäftigtenförderung, bei vorübergehend geringer Auslastung sind andere Instrumente vorgesehen. Welche der drei Lagen bei Ihnen vorliegt, klären wir mit Ihnen an den Tätigkeiten, die sich verändern — das ist der erste Schritt, lange bevor ein Antrag entsteht.

Voraussetzungen

Welche betrieblichen Voraussetzungen gelten

Sechs Punkte klären Sie am eigenen Vorhaben, bevor ein Antrag Sinn ergibt. Zu Umfang, Inhalt und Zulassung der Maßnahme liefern wir Ihnen die Angaben; ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen insgesamt erfüllt, prüft die Agentur für Arbeit.

  • Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf

    Der Bedarf entsteht aus einer dauerhaften Veränderung von Tätigkeiten, nicht aus einer vorübergehenden Auftragslage.

  • Relevanter Anteil der Belegschaft betroffen

    Das Instrument zielt auf Gruppen, nicht auf die Weiterbildung einzelner Beschäftigter.

  • Betriebliche Regelung oder Tarifvertrag

    Die Qualifizierung wird betrieblich vereinbart. Bei sehr kleinen Betrieben genügt eine schriftliche Erklärung.

  • Mehr als 120 Stunden Weiterbildung

    Kurze, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Unterweisungen erfüllen die Voraussetzung nicht.

  • Zugelassener Bildungsträger

    Maßnahme und Träger müssen die geltenden Zulassungsanforderungen erfüllen.

  • Zustimmung der Beschäftigten und Antrag vor Beginn

    Die Teilnahme ist freiwillig, und der Antrag gehört vor den Start der Weiterbildung — nicht danach.

Kosten und Leistung

Kosten und Zuständigkeiten auseinanderhalten

Die Weiterbildungskosten und die Sozialversicherungsbeiträge trägt beim Qualifizierungsgeld der Arbeitgeber. Die Leistung ersetzt einen Teil des Entgeltausfalls, der den Beschäftigten durch die Weiterbildung entsteht.

Das unterscheidet sich von der regulären Beschäftigtenförderung, die sich unter Voraussetzungen an Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt beteiligen kann. Rechnen Sie beim Qualifizierungsgeld deshalb mit zwei eigenen Posten — Weiterbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträge — und mit der Leistung als Ausgleich für den Entgeltausfall. Wir legen Ihnen Lehrgangsumfang und Lernzeiten so früh vor, dass Sie beide Posten vor der betrieblichen Regelung beziffern können.

  • Weiterbildungskosten: Arbeitgeber
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber
  • Teilweiser Ersatz des weiterbildungsbedingten Entgeltausfalls: Qualifizierungsgeld
  • Konkrete Höhe und Bedingungen: Auskunft und Entscheidung der Agentur für Arbeit zu Ihrem Vorhaben

Vorgehen

Von der veränderten Tätigkeit zum Qualifizierungsplan.

Vier Schritte vor dem Antrag. Die ersten beiden erarbeiten wir mit Ihrer Fach- und Personalabteilung, den dritten führen Sie im Betrieb, den vierten gehen wir wieder gemeinsam.

  1. Veränderung und betroffene Gruppen beschreiben

    Welche Tätigkeiten verändern sich dauerhaft, welche Beschäftigtengruppen sind betroffen, welche Zielrollen sollen entstehen?

  2. Kompetenzlücke und Lernumfang bestimmen

    Aus der Zielrolle folgt der Lernbedarf. Wir legen ihn gegen die geforderten mehr als 120 Stunden und zeigen Ihnen, welche Bausteine aus beruflicher und akademischer Bildung ihn tragen.

  3. Betriebliche Regelung und Zustimmung klären

    Betriebliche Vereinbarung oder Tarifvertrag, Freistellung, Lernzeit und die Zustimmung der Beschäftigten klären Sie vor dem Antrag.

  4. Maßnahme und Träger festlegen, dann beantragen

    Erst wenn Maßnahme und Träger feststehen, trägt der Antrag. Wir liefern Ihnen dafür die Beschreibung der Maßnahme mit Inhalten, Umfang, Lernform und Nachweisen; Sie reichen sie vor dem ersten Weiterbildungstag ein.

Rollen

Mit der Agentur für Arbeit prüfen

Für berufliche und akademische Bausteine haben Sie einen Ansprechpartner: Die Maßnahme kommt aus den eigenen Fernschulen und der eigenen Hochschule der Gruppe. OneCampus entwickelt und betreibt den Bildungsweg — Zielrollen, Kompetenzmodell, Lernarchitektur, Lernorganisation, Nachweise und Qualitätssicherung — und ordnet ein, welcher Weg zur Zielrolle passt und welchen Umfang er braucht.

Die Förderentscheidung zu Ihrem Vorhaben trifft die Agentur für Arbeit; den Antrag stellen Sie als Arbeitgeber, die rechtliche Prüfung liegt bei Ihrer Rechtsberatung. Wir sorgen dafür, dass das Bildungsvorhaben fachlich trägt, bevor Sie einen Antrag darauf stützen.

  • OneCampus: Bildungsweg, Lernorganisation, Nachweise, Qualitätssicherung
  • Arbeitgeber: betriebliche Regelung, Freistellung, Antrag
  • Agentur für Arbeit: Prüfung des Vorhabens und Förderentscheidung

Beschäftigte und Weiterbildung

Welche Voraussetzungen Beschäftigte und Weiterbildung erfüllen

Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden; kurze, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Unterweisungen erfüllen die Voraussetzung nicht. Maßnahme und Träger müssen die geltenden Zulassungsanforderungen erfüllen. Die Teilnahme ist freiwillig, und der Antrag gehört vor den Start der Weiterbildung — nicht danach. Ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen insgesamt erfüllt, prüft die Agentur für Arbeit.

Was Arbeitgeber vor der Prüfung klären.

Nein. Die reguläre Beschäftigtenförderung kann sich unter Voraussetzungen an Lehrgangs- und Arbeitsausfallkosten beteiligen. Qualifizierungsgeld setzt einen strukturwandelbedingten Bedarf voraus und ersetzt einen Teil des weiterbildungsbedingten Nettoentgeltausfalls. Welches Instrument passt, ordnen wir mit Ihnen an Ihrer Ausgangslage ein.

Wissen

Weiterführende Fachbeiträge

  • Beitrag

    Qualifizierungsgeld oder Beschäftigtenqualifizierung?

    Ausgangslage, betroffener Kreis, Kostenverteilung und Antrag im direkten Vergleich.

  • Beitrag

    Weiterbildung während Kurzarbeit

    Warum eine Auftragsdelle etwas anderes ist als dauerhaft veränderte Tätigkeiten.

  • Beitrag

    Neue Mitarbeitende qualifizieren: Förderung

    Der Beschäftigungsstatus entscheidet, welches Instrument überhaupt greift.

  • Seite

    Beschäftigtenqualifizierung für Arbeitgeber

    Weiterbildung für Beschäftigte vorbereiten: Lernbedarf, Voraussetzungen, Unterlagen und Antrag mit dem Arbeitgeber-Service nachvollziehbar klären.

  • Seite

    Weiterbildung für digitale Veränderung

    Neue Technik verändert Aufgaben. OneCampus entwickelt mit Ihnen die Kompetenzen, die Ihre Teams für Digitalisierung, KI und neue Abläufe benötigen.

Verändert sich in Ihrem Betrieb ein Tätigkeitsfeld dauerhaft?

Wir ordnen mit Ihnen ein, welche Zielrollen entstehen, welcher Lernbedarf daraus folgt und welcher Förderweg zur Ausgangslage passt. Stand der Angaben: 31.07.2026. Rechtslage und Bedingungen ändern sich — maßgeblich für Ihr Vorhaben ist die Auskunft der zuständigen Agentur für Arbeit.

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