Wenn Ihre Dienststelle digitale Weiterbildung ausschreibt
Digitale Weiterbildung soll zugänglich sein.
Ihre Vergabeunterlage steht kurz vor der Veröffentlichung, und die Barrierefreiheit betrifft Plattform, Lernmedien, Dokumente, Live-Termine, Prüfungen und den Support zugleich. Sie legen fest, welcher Standard gilt, wer wofür einsteht, wer prüft und was bei einem Mangel geschieht — daraus wird ein Kriterium, das Sie im Verfahren werten und in der Abnahme durchsetzen.
Fachredaktion OneCampus Group · Stand der Informationen: 2. August 2026 · Lesezeit: 7 Minuten

Legen Sie Barrierefreiheit als durchgängige Leistungsanforderung fest: zugängliche Plattform, semantisch strukturierte Inhalte, Tastaturbedienung, ausreichende Kontraste, Alternativtexte, Untertitel, Transkripte, zugängliche Dokumente, verständliche Formulare und angemessene Prüfungsformen. Benennen Sie dazu das Prüfverfahren — wer prüft, womit, zu welchem Zeitpunkt, und welche Frist für die Behebung eines Mangels gilt. Erst mit diesem Verfahren werten Sie die Anforderung im Vergabeverfahren und setzen sie in der Abnahme durch. Eine von Beginn an gestellte Anforderung erspart Ihnen den Aufwand einer späteren Nachrüstung.
Barrierefreiheit in der Leistungsbeschreibung
Ein Satz wie „muss barrierefrei sein“ ist in der Wertung nicht vergleichbar: Zwei Angebote bejahen ihn und beschreiben trotzdem sehr unterschiedliche Leistungen. Benennen Sie deshalb den anzuwendenden Standard mit Fassung und Konformitätsstufe, die Komponenten, für die er gilt, die Testmethode je Komponente, die Nachweise, die Sie zur Abnahme erwarten, und die Rolle beim Auftragnehmer, die dafür einsteht.
Zum Lernangebot gehört alles, was Ihre Beschäftigten dabei öffnen: die Plattform, die Lernmodule, zugelieferte PDF-Dateien, Videos, Testaufgaben und die E-Mails, die das System versendet. Ziehen Sie den Geltungsbereich Ihrer Anforderung über diese ganze Kette; eine zugängliche Plattform allein trägt einen unzugänglichen Anhang nicht.
Zugänglichkeit entlang des Lernwegs betrachten
Ihre Beschäftigten finden sich in einem Lernmodul zurecht, wenn Struktur, Navigation und Sprache über alle Module gleich funktionieren und jede Information auf mehr als einem Weg erreichbar ist. Verlangen Sie deshalb eine verbindliche Gliederungslogik, eine feste Navigation und ein Glossar für die Fachbegriffe Ihrer Verwaltung.
Unterschiedliche Lernvoraussetzungen beantworten Sie mit zusätzlichen Zugängen zum selben Ziel: eine erklärende Textfassung neben dem Video, ein Beispiel aus dem eigenen Verfahren, eine Übung mit mehr Zeit. Das fachliche Ziel und der Nachweis bleiben für alle Beschäftigten gleich, damit eine Unterweisung für die ganze Gruppe zählt.
Videos, Aufgaben und Prüfungen mitdenken
Schreiben Sie je Medienart in die Leistungsbeschreibung, was Sie abnehmen: Alternativtexte für Bilder, Untertitel und bei Bedarf Audiodeskription für Videos, Transkripte für Audioangebote. Für interaktive Elemente verlangen Sie den Nachweis, dass die Aufgabe mit Tastatur und mit einem Screenreader vollständig lösbar ist.
Zeitbegrenzungen, Drag-and-drop-Aufgaben und komplexe Visualisierungen brauchen eine gleichwertige Alternative: eine Auswahlaufgabe mit demselben Prüfziel, eine Tabelle zur Grafik, eine verlängerbare Bearbeitungszeit. Legen Sie diese Alternative gemeinsam mit dem Prüfungsformat fest, damit Ihre Prüfung zugänglich bleibt und ihren Nachweiswert behält.
Manuelle und technische Prüfung kombinieren
Planen Sie drei Prüfwege nebeneinander: den automatisierten Durchlauf über alle Seiten, die manuelle Bedienung mit Tastatur und Screenreader entlang der zentralen Lernwege und einen Test mit Beschäftigten, die assistive Technik im Arbeitsalltag nutzen. Benennen Sie dazu die Endgeräte und Browser, auf denen Sie abnehmen.
Für jede gefundene Barriere vereinbaren Sie eine Schwereklasse, eine Frist und einen erneuten Prüftermin. Offene Einschränkungen dokumentiert der Auftragnehmer mit Ursache, Auswirkung und geplantem Behebungsdatum; damit behalten Sie den Stand Ihres Programms jederzeit im Blick.
Betrieb und Aktualisierung
Nach der Einführung ändert sich das Angebot weiter: Ihre Redaktion stellt neue Module ein, der Anbieter aktualisiert die Plattform, eine Drittkomponente kommt hinzu. Verankern Sie deshalb einen Prüfschritt vor jeder Veröffentlichung, eine Schulung für Ihre Redaktion und einen Meldeweg, den Ihre Beschäftigten ohne Umweg erreichen.
Für große Programme gehören Reaktions- und Behebungszeiten für barrierebezogene Meldungen in denselben Servicevertrag wie die technische Störung. Dann bearbeitet Ihr Anbieter eine gemeldete Barriere im vereinbarten Takt, und Sie sehen den Stand im Betriebsbericht.
- Anforderungen und Standard
- Content- und Medienregeln
- technische Bedienbarkeit
- manuelle und automatisierte Tests
- Abnahme und Dokumentation
- Betrieb und Meldeweg
Ihr Leistungsumfang: Produktion, Test und Nachweise
Sie vergeben an OneCampus die Konzeption, die Produktion und den Test barrierearmer beziehungsweise barrierefreier Lernmaterialien und digitaler Bildungsstrecken nach den Anforderungen, die Sie festgelegt haben. Zur Gruppe gehören vier Einrichtungen — eine Hochschule, ihre akademische Weiterbildung und zwei Fernschulen —, die eigene Lernangebote im laufenden Betrieb führen; Ihre Bildungsstrecke entsteht in derselben Produktion und durchläuft dieselbe Prüfung.
Die verbindliche Rechts- und Vergabegrundlage setzen Sie als Auftraggeber, und die rechtliche Bewertung für Ihr Verfahren treffen Sie mit Ihrer Rechtsberatung. OneCampus legt dafür die Nachweise zum übernommenen Leistungsumfang vor: Testberichte je Komponente, die Liste der bekannten Einschränkungen und den dokumentierten Behebungsprozess. Sie führen das Gespräch dazu mit einem Ansprechpartner.
Anforderungen für Plattform und Materialien
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Plattform | Tastaturbedienung, Fokus, Semantik, Vergrößerung |
| Lernmedien | Untertitel, Transkripte, Audiodeskription nach Bedarf |
| Dokumente | zugängliche PDF- oder HTML-Alternativen |
| Live-Online | Bedienbarkeit, Untertitelung, zugängliche Materialien |
| Prüfungen | angemessene Zugänge und dokumentierte Verfahren |
| Support | barrierefreie Kontaktwege und geschulte Ansprechpersonen |
| Nachweis | Testberichte, bekannte Einschränkungen, Behebungsprozess |
Anforderungen in die Beauftragung aufnehmen
Nehmen Sie diese Punkte in Ihre Vergabeunterlage auf, bevor die Frist läuft: Danach steht in Ihrem Vertrag, welche Leistung Sie erhalten, wer sie prüft und wer einen Mangel innerhalb welcher Frist behebt. OneCampus arbeitet Barrierefreiheit in Lernarchitektur, Contentproduktion und technischer Ausspielung ein und legt Ihnen die Nachweise je Abnahmepunkt vor.
- anzuwendender Standard und Geltungsbereich
- Verantwortlichkeit von Auftraggeber und Auftragnehmer
- Prüfverfahren und Testzeitpunkte
- Anforderungen an Drittkomponenten
- Umgang mit bekannten Einschränkungen
- Fristen und Priorisierung der Mängelbehebung
- Dokumentation und Abnahme
Häufige Fragen
Er findet einen Teil der Barrieren. Für die Abnahme ergänzen Sie ihn um die manuelle Bedienung mit Tastatur und Screenreader und um einen Test mit Beschäftigten, die assistive Technik nutzen.
Ja, sobald sie zum Lernangebot gehören. Ziehen Sie den Geltungsbereich Ihrer Anforderung deshalb über Plattform, Module, Dokumente, Videos und Testaufgaben zugleich.
Teilweise, aber meist mit höherem Aufwand. Sie sollte von Beginn an Bestandteil von Design und Produktion sein.
Ein Anbieter setzt die Anforderungen um und legt die Nachweise vor: Testberichte, bekannte Einschränkungen, Behebungsprozess. Die rechtliche Bewertung für Ihr Verfahren treffen Sie auf dieser Grundlage mit Ihrer Rechtsberatung.
Quellen und redaktioneller Prüfstand
- Kategorie
- Öffentliche Auftraggeber
- Stand der Informationen
- Redaktion
- Fachredaktion OneCampus Group
- Nächster regulärer Review
Ereignisbasierte Aktualisierungsauslöser
bei Änderungen der zugrunde liegenden Rechtslage, Förderbedingungen, Standards oder institutionellen Voraussetzungen; ansonsten nach dem festgelegten Prüfzyklus.
W3C Web Accessibility Initiative
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/Gesetze im Internet
§ 12a BGG – Barrierefreie Informationstechnik
https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12a.htmlGesetze im Internet
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/
Der Beitrag dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechts-, Förder-, Vergabe-, Steuer- oder Hochschulrechtsberatung.
Quellenstandard und Prüfprozess: Redaktion und Quellenstandard · Fehler oder veraltete Angabe gefunden? Hinweis an die Redaktion
Weiterführend
Weiterführende Einordnungen
Seite
Öffentliche Organisationen qualifizieren
Qualifizierung für Verwaltung und öffentliche Unternehmen — vergabefest und nachweisfähig.
Beitrag
Weiterbildungsleistungen ausschreiben: Leitfaden
Leistungsbeschreibung für Weiterbildung: Zielgruppen, Kompetenzziele, Content, Technik, Barrierefreiheit, Roll-out, Support und Abnahme.
Beitrag
Weiterbildung für 1.000 Beschäftigte organisieren
Roll-out-Modell für große Zielgruppen: Segmentierung, Technik, Support, Lernzeit, Nachweise und Qualitätssicherung.
Nächster Schritt
Barrierefreiheit als durchgängige Leistungsanforderung definieren
Bringen Sie Ihren Entwurf der Leistungsbeschreibung mit. Wir gehen Plattform, Lernmedien, Live-Termine, Prüfungen und Nachweise mit Ihnen durch und formulieren daraus Kriterien, die Sie im Verfahren werten und in der Abnahme abhaken.